Nr.1-2005

Europa: Partner oder Ausbeuter Afrikas?

© issa

Die EU, AKP und die G-90

Nach dem Scheitern der WTO-Konferenz in Cancun/Mexiko hat sich die Europäische Kommission Gedanken über den Abbruch gemacht. Ein Grundgedanke dabei ist, dass eine Kerngruppe der Entwicklungsländer – die G-90 – der Ansicht gewesen seien, sie hätten von einer Fortsetzung wenig zu gewinnen, aber viel zu verlieren gehabt. Von dieser Annahme aus entwickelte die Kommission eine Reihe von Vorschlägen, um dieser Gruppe deutliche Vorgaben für einen erfolgreichen Abschluss der „Doha-Runde“ zu geben.

Paul Goodison/Colin Stoneman

Diese Überlegungen im Kopf, deutete der Handelskommissar der EU, Pascal Lamy, im April in der Karibik an, dass die EU „sich dafür erwärmen könnte, dass die G-90 wo möglich bei den Doha-Modalitäten ähnlich behandelt werden könnte wie LDC“, die Gruppe der am wenigsten entwickelten Länder. Die Angebote für LDC sollten ausgedehnt auf „alle kleinen Volkswirtschaften, auf Binnenländer oder Länder, die von wenigen Produkten abhängig sind“, d.h. Länder, die „besonders schwach oder anfällig sind“.

Das war der Ausgangspunkt für das Angebot der Kommission einer offenen Runde an die G-90, da diese Volkswirtschaften nicht mehr zu weiteren Tarifreduzierungen aufgefordert werden sollten. Diese Überlegung wurde in einem gemeinsamen Brief vom 9. Mai 2004 von Lamy und dem damaligen Agrarkommissar Fischler aufgegriffen mit einem Hinweis darauf, dass auch andere Entwicklungsländer – auch fortgeschrittenere – in den Genuss des Programms „Alles außer Waffen“ kommen könnten, das den LDC Präferenzvorteile im Handel einräumt. Dort heiß es u.a.: „Die am wenigsten entwickelten Länder und andere schwache und anfällige Entwicklungsländer in vergleichbarer Lage – im wesentlichen die G-90 – sollten ihre Märkte nicht über bereits eingegangene Verpflichtungen hinaus öffnen müssen und Vorteile ziehen können aus dem erweiterten Marktzugang, der sowohl von entwickelten wie in der Entwicklung fortgeschrittenen Länder offeriert wird.“

Auf höchster Ebene wurde diese Offerte merkwürdigerweise erstmals vorgestellt bei der Eröffnung der Verhandlungen um Wirtschaftspartnerschaften (EPA) der EU und der Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifik (AKP) in Jamaika. Bei diesen Verhandlungen will die EU die Abschaffung von Einfuhrzöllen und anderen nicht-tarifären Barrieren innerhalb von zwölf Jahren durchsetzen.

Da alle AKP-Staaten zur G-90 gehören, gibt es einen fundamentalen Widerspruch in der Position der Kommission, die auf der einen Seite für ein Einfrieren der Tarife bei WTO-Verhandlungen plädiert, auf der anderen bei den EPA-Verhandlungen auf einer progressiven Tarifsenkung für nahezu alle Importe aus der EU besteht. Für die meisten afrikanischen Staaten ist die EU der wichtigste Handelspartner.

Die EU-Offerte bezüglich der WTO macht nur Sinn, wenn sie sich nicht nur auf die Tarifverpflichtungen dieser Länder auf multilateraler Ebene bezieht, sondern auch für die EPA-Verhandlungen gilt. Andernfalls wäre es nichts als ein Taschenspielertrick, mit dem sich die EU Märkte in den LDC und anderen kleinen und anfälligen Wirtschaften gegenüber Konkurrenten aus der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD sichern will, während sie über die Abschaffung aller Tarife auf EU-Exporte in die LDC und andere schwache und anfällige Länder „in ähnlicher Lage“ verhandelt. Das wäre eine ausgesprochene Doppelzüngigkeit, mit der Eigennutz im Mantel des Altruismus daherkommt. Eine Doppelzüngigkeit, deren Last auf die afrikanischen Länder, besonders auf die des Südlichen Afrika, abgeladen wird, da sie unter den derzeitigen Umständen am meisten von der völligen Öffnung ihrer Märkte zu verlieren haben.

Für die Staaten des Östlichen und Südlichen Afrika bedeutet diese Position einen Zweifronten-Angriff. Den der größere Teil von ihnen ist als LDC klassifiziert. Als solche haben sie aufgrund der Initiative „Alles außer Waffen“ (EBA; everything but arms) bis 2009 einen freien Zugang zum europäischen Markt, ohne dass sie ihre eigenen Tarife gegenüber der EU abbauen müssen (Nicht-Reziprozität). In diesen Ländern leben etwa 84 Prozent der Bevölkerung. Eine EPA bringt ihnen keine Vorteile.

Ähnliches gilt für die Länder der Entwicklungsgemeinschaft des Südlichen Afrika SADC, wo ebenfalls ein hoher Anteil der Bevölkerung in LDC lebt. Für die SADC ergibt sich noch ein zusätzliches Problem aus der Zollgemeinschaft SACU und der angelaufenen Umsetzung des Trade Development and Co-operation Agreement (TDCA) zwischen der EU und Südafrika. Der SACU gehören neben Südafrika die Länder Botswana, Lesotho, Namibia und Swasiland an.

Die SADC und das EU-Südafrika-Abkommen
Die Verhandlungen um EPA mit Ländern der SADC werden u.a. konterkariert durch den TDCA. Die vertraglichen Regelungen im Güterverkehr gelten gezwungenermaßen für die gesamte SACU. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Können die Länder der SACU (ohne Südafrika) überhaupt mit der EU über EPA im Rahmen der SADC verhandeln, solange die SADC den TDCA nicht übernimmt? Diese Frage ist insofern von Bedeutung, als das TDCA auf Südafrika zugeschnitten ist und nicht den Besonderheiten und Beschränkungen der anderen kleinen SACU-Länder Rechnung trägt, ganz abgesehen von LDC wie Mosambik, Tansania oder Angola.

Es besteht die sehr reelle Gefahr, dass Freihandelsregelungen mit einer „entwickelten Volkswirtschaft“ einfach auf kleine Entwicklungsökonomien wie Botswana oder Namibia und LDC wie Tansania oder Mosambik übertragen werden. Die Einbeziehung der SACU in das EU-Südafrika-TDCA schafft für die anderen Mitgliedsländer eine Reihe von Problemen, da die Regelungen des TDCA diesen Ländern weniger günstige Zugangsbedingungen zum europäischen Markt einräumen, als der Rahmen des Cotonou-Vertrages ihnen zugesteht. Im Fall von Namibia betrifft das derzeit 50 Prozent der Exporte in die EU, für Swasiland sind es 82,7 Prozent.

Einzelne reziproke Abmachungen mit Südafrika stehen derzeit zur Revision an. Dabei zeigt sich, dass die problematischen Fälle von Land zu Land unterschiedlich sind. Botswana etwa hat sein Interesse an zollfreien Einfuhren von Getreide für seine Mühlenindustrie angemeldet, ein Bereich, der im TDCA von Zollsenkungen ausklammert ist. Swasiland dagegen besteht auf Beibehaltung von Zollschranken für raffinierten Zucker zur Weiterverarbeitung in Lebensmitteln, um auf dem südafrikanischen Markt gegenüber dem subventionierten EU-Zucker konkurrenzfähig zu bleiben, nachdem die Zuckerexporte nicht mehr mit Zoll belegt werden dürfen.

Agrarprodukte sind dabei für Südafrikas Nachbarn von besonderem Interesse. Das TDCA sieht weitgehende Tarifreduktionen auf europäische Agrarexporte vor, die de facto für die gesamte SACU gelten. Und das zu einer Zeit, wo die Agrarreformen der EU die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Agrarerzeugnisse über die Preise erweitern will.

Der Knüppel der europäischen Agrarreform
Seit 1992 hat die EU begonnen, vom System der Preisstützung auf Direkthilfen an die Bauern umzuschalten. Die Agrarprodukte sollen damit auf dem europäischen und Weltmarkt preislich wettbewerbsfähiger werden. Unmittelbar geht es um die Reduzierung der internen Preise, ohne dass die Bauern Einkommensverluste erleiden. Die Preisreduzierungen sollen dazu dienen:

• die Spanne zwischen EU- und Weltmarktpreisen zu schließen;
• die Exportsubventionen zu kürzen;
• Bedarf und Kosten der öffentlichen Lagerhaltung zu reduzieren;
• den Konsum anzukurbeln;
• die Überschussproduktion zu drosseln.

Trotz (oder wegen?) der Umstellung auf Direkthilfen an landwirtschaftliche Betriebe bei gleichzeitigem Abbau der Preissubventionen hat die Agrarproduktion in der EU zugenommen. So ist etwa die Getreideproduktion trotz Subventionsabbau um 38 bis 54 Prozent von 181 Mio. Tonnen im Jahr 1991/92 auf 211 Mio. Tonnen im Jahr 2001/02 gestiegen, ein Plus von 17 Prozent.

Die Subventionskürzungen haben zu einer Anpassung an den Weltmarktpreis geführt und damit die Kosten für die Exportförderung gesenkt. Im Anbausektor ist die Exportförderung von 3,7 Mrd. € im Jahr 1991 auf nur noch 99,3 Mio. € gesunken, ein Rückgang um bemerkenswerte 97,3 Prozent. Erst mit dem Verfall des Dollars gegenüber dem Euro haben die Exportsubventionen wieder zugenommen.

Aus der Perspektive des Südlichen Afrika hat diese Reform mit der Senkung der Marktpreise zwei wichtige Effekte:

• der EU-Markt wird für einfache landwirtschaftliche Grundprodukte aus den AKP-Staaten weniger attraktiv;
• EU-Exporte sind auf AKP-Märkten preislich wettbewerbsfähiger geworden.

Dieser Doppeleffekt hat grundlegende Konsequenzen für die laufenden EPA-Verhandlungen, da er die Vorteile eines präferenziellen Zugangs zum europäischen Markt schmälert und die Gefahr einer Marktzerrüttung birgt, wenn Zölle auf landwirtschaftliche Importe aus der EU fallen.

Der Wertverfall durch die GAP bei traditionellen Exporten der Länder des Östlichen und Südlichen Afrika lässt sich gut am Beispiel der vorgesehenen europäischen Zuckermarktreform illustrieren.

Im Juli 2004 hat die EU angekündigt, den bisherigen Interventionspreis für Zucker abzuschaffen und durch einen Referenzpreis zu ersetzen, der um etwa ein Drittel geringer angesetzt werden solle. Damit fällt der Preis für jede in Europa erzeugte Tonne von 632 auf 422 € und für den Quotenzucker aus AKP-Ländern von 523,70 auf 329 € pro Tonne Rohzucker. Der Einnahmeverlust summiert sich für die Länder des Südlichen Afrika auf über 160 Mio. Euro.

Zu diesen Einnahmeverlusten müssen weitere addiert werden, die Zuckerexporteuren aus LDC wie Malawi, Mosambik, Sambia und Tansania aufgrund der EBA-Initiative drohen, da diese sich zusätzlich zum Wegfall der Quoten und der niedrigeren Aufkaufpreise neuen Konkurrenten aus LDC außerhalb der AKP-Staaten gegenüber sehen.

Allgemein wird mit einem ähnlichen Trend wie im Rindfleischsektor gerechnet, wo die Aufkaufpreise für Fleisch aus dem Südlichen Afrika in den letzten drei Jahren um 28 bis 30 Prozent zurückgegangen sind.

Die wachsende Wettbewerbsfähigkeit von Agrarerzeugnissen der EU macht sich vor allem bei weiterverarbeiteten Produkten bemerkbar. Das lässt sich gut am Beispiel der auf Getreide basierenden Produkte zeigen, wo die EU-Reform am weitesten fortgeschritten ist. EU-Exporte von „Erzeugnissen der Mühlenindustrie“ sind zwischen 1996 und 2002 wertmäßig um 83 Prozent gestiegen, die von „Getreidepräparaten“ um 163 Prozent. Auf dem AKP-Markt haben diese Exporte gemessen am Gesamtvolumen damit um 12,6 bis 20,6 Prozent bei „Erzeugnissen der Mühlenindustrie“ und um 4,9 bis 9,5 Prozent bei „Getreidepräparaten“ zugenommen.

Die Reform des Getreidesektors der EU hat also den Export von einfach verarbeiteten Nahrungsprodukten in AKP-Länder angekurbelt. Leider werden diese einfach verarbeiteten Produkte in vielen Fällen in den Ländern des Südlichen Afrika selbst hergestellt. Dieser Handel unterminiert potenziell die Fortentwicklung der auf landwirtschaftlichen Produkten basierenden Industrie im Südlichen Afrika, was ernste Konsequenzen für Beschäftigung und ländliche Einkommen nach sich zieht.

Dieser Trend ist im Süden des Kontinents zwar noch nicht so ausgeprägt wie in Westafrika. Doch die Abschaffung von Tarifen, wie in den EPA vorgesehen, während gleichzeitig der Einzelhandelsmarkt für ausländische Anbieter geöffnet wird, könnte auch im Südlichen Afrika zu einer ähnlichen Expansion europäischer Exporte von verarbeiteten Lebensmitteln führen wie jetzt bereits in Westafrika. Das könnte entweder direkt geschehen oder über Südafrika und die südafrikanischen Handelsketten, die sich bereits in der Region ausbreiten.

Das WTO-Abkommen vom 31. Juli 2004 gibt allerdings ein wenig Hoffnung, dass diese negativen Folgen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU gemildert werden können. Dort wird der EU-Reform aufgrund der Zusage zugestimmt, dass die EU das Reformwerk in Hinblick auf weniger Handelsverzerrungen auf den Prüfstand stellen werde. Eine Zusage, der man angesichts der Exportentwicklungen im Getreidemarkt skeptisch gegenüberstehen muss.

Eine weitere Dimension der EU-Reform, die weitere Entwicklungen im Agrarhandel zwischen dem Südlichen Afrika und der EU tangieren wird, stellen die neuen strikten Sicherheitsstandards der EU im Lebensmittelsektor dar, die weltweit Anwendung finden sollen.

Der Knüppel der Sicherheitsstandards
In den 1990er Jahren wurde Europa von einer Reihe von Lebensmittelskandalen heimgesucht, die nicht zuletzt auf eine überintensive Landwirtschaft zurückzuführen sind, wie etwa die BSE-Krise in Großbritannien oder der Dioxin-Skandal in Belgien. Als Konsequenz daraus hat die Europäische Kommission begonnen, umfassende Sicherheitskontrollen „vom Erzeuger bis zur Gabel“ zu entwickeln. Dieser breite Ansatz umfasst alle Bereiche der Lebensmittelkette von der Saatzucht über Anbau, Verarbeitung, Lagerhaltung und Transport bis zum Einzelhandel.

Die Bestimmung trat am 1. Januar 2002 in Kraft. Mittlerweile liegen auch Kontrollvorschriften vor, sind aber noch nicht verabschiedet. In einem Brief an die Weltbank schreibt der Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz: „Ohne ernsthafte Bemühungen, die Kapazität von Entwicklungsländern zu stärken, den Standards in der Lebensmittelsicherheit der entwickelten Welt zu genügen, dürften die Chancen durch die Liberalisierung im Nahrungssektor illusorisch bleiben.“

Für die Staaten des Südlichen Afrika bedeutet diese Richtlinie „vom Erzeuger bis zur Gabel“, dass nun mehr Kontrollen bevorstehen als die bisher üblichen Betriebsprüfungen. Jetzt stehen Inspektionen und Vorschriften für die gesamte Produktions- und Verteilungskette an. Das sind ganz neue Hürden für afrikanische Staaten, die Agrarprodukte auf den europäischen Markt bringen wollen. Es ist wohl kaum eine übertriebene Schwarzmalerei, wenn man als äußersten Fall einen breiten Rückgang von Agrarexporten in die EU an die Wand malt. Wenn ein Drittel der Exporte aus dem Osten und Süden Afrikas in die EU landwirtschaftliche Erzeugnisse sind (vom Spitzenreiter Malawi mit 98,6 Prozent bis DR Kongo mit einem Prozent), dann kann dieses Problem kaum überschätzt werden.

Solange die Produzenten im Südlichen Afrika diese Standards nicht garantieren und ihre Regierungen keine Zertifizierungs- und Kontrollstellen zu tragbaren Kosten aufbauen können, dürften die kommenden Exporte aus dem Südlichen Afrika in die EU erheblich zurückgehen. Dieses gravierende Problem gehört dringend auf die Tagesordnung der EPA-Verhandlungen.

Folgende Punkte sollten dabei im Mittelpunkt stehen: Wie sollen neue Standards für das Südliche Afrika aussehen, ohne zusätzliche Barrieren zu errichten? Wie kann die Anpassung an EU-Standards finanziert werden, damit den AKP-Ländern keine Zusatzkosten entstehen und wie sind die Übergangsprobleme zu lösen?

Die Finanzhilfen stehen im Übrigen durchaus in Einklang mit der europäischen Praxis innerhalb der Gemeinschaft, wo jährlich drei bis vier Milliarden Euro für die Umsetzung der neuen Standards bereitgestellt werden. Ob sich die EU überhaupt auf eine solche Debatte einlassen wird, steht jedoch in den Sternen.

Was tun?
Während die Europäische Kommission die Folgen des TDCA und der europäischen Agrarpolitik weitgehend ignoriert, machen sich manche im Südafrika mittlerweile Gedanken darüber, welche Maßnahmen anzugehen sind, um den Problemen zu begegnen. So haben Anfang 2004 die Namibian Manufactures Association und das Agricultural Trade Forum eine Erklärung verfasst, in der eine Reihe spezifischer Maßnahmen gefordert werden, um mit den Problemen aus dem TDCA fertig zu werden. Dort werden „parallele“ Abkommen mit der EU angeregt, die der besonderen Lage der einzelnen Staaten Rechnung tragen. Diese Abkommen sollen dem TDCA beigefügt und integraler Bestandteil des Abkommens werden. Kernelemente solcher „Parallel-Abkommen“ sollten sein:

• Marktöffnung für EU-Produkte zu den Bedingungen des TDCA mit zusätzlichen Tarifquoten für Exporte in bestimmte SACU-Länder, wo landwirtschaftliche Rohprodukte eine bedeutende Grundlage für die Nahrungsmittelindustrie bilden oder zur nationalen Ernährungssicherung im weiteren Sinne beitragen;
• Anwendung der „Alles außer Waffen“-Initiative auf alle AKP-Länder mit dem Abschluss von EPA; also Ausdehnung der bisherigen Handelspräferenzen, wie sie die SACU-Länder bis auf Südafrika heute schon haben;
• Überarbeitung der regionalen Schutzklauseln des TDCA auf der Grundlage der Schutzklauseln des Cotonou-Abkommens, um sensible Produktionsbereiche abzusichern;
• Formulierung von Rahmenbedingen in bezug auf die erwähnte Sicherheit von Lebensmitteln, um den Agrarexport aus dem Südlichen Afrika in die EU abzusichern;
• verpflichtende Zusagen für Finanzbeihilfen zur Förderung von Industrien, die durch das TDCA in Mitleidenschaft gezogen werden;
• verpflichtende Hilfszusagen von Seiten der EU zur finanzpolitischen Neugliederung.
Diese Vorschläge versuchen, Elemente des TDCA und des Cotonou-Abkommens zu verbinden. Parallelabkommen könnten ferner den Bedenken von LDC wie Mosambik, Angola oder Tansania gezielter Rechnung tragen, indem sie nicht nur den Anspruch auf nichtreziproke Präferenzen und Ursprungsregeln gemäß den EBA-Richtlinien berücksichtigen, sondern auch umfassende Programme zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Anbieter vereinbaren.

Das Problem eines funktionierenden Marktes ist eine politische Frage, die unbedingt bei den Verhandlungen um EPA auf die Tagesordnung gehören, wenn solche Abkommen auch für Länder mit nur wenigen Exportgütern Vorteile haben sollen. Die Position der EU ist hier sehr vage: „Was Marktzugang, Schutzklauseln, Ursprungsregeln und externe Auswirkungen der Gemeinsamen Agrarpolitik betrifft, hat die Kommission ganz deutlich zum Ausdruck gebracht, dass diese Fragen Teil der Verhandlungen sind.“

Es bleibt abzuwarten, ob die Kommission bereit ist, diesen alternativen Ansatz zu übernehmen, der den spezifischen Problemen der Handelsbeziehungen zwischen EU und SADC Rechnung trägt. Viel spricht nicht dafür, wenn man den Kontext betrachtet, in den die EU ihre EPA-Verhandlungen gestellt hat. Dazu muss man bis vor das Jahr 1996 zurückgehen, als die EU erstmals ihre Vorstellungen von Freihandelsabkommen in Zeiten nach dem Kalten Krieg diskutierte.

Der gemeinhin übersehene Vorteil der EU
Erste Ansätze zu EPA lassen sich in einem Strategiepapier der Kommission von 1995 „Free trade areas: an appraisal“ nachzulesen. Dort spricht die Kommission frank und frei von den Vorteilen, welche die Europäische Union von einer solchen Politik gewinnen könnte. Dort heißt es unzweideutig: „FTA (Freihandelszonen) sind wirtschaftlich von Vorteil, besonders wo sie die Präsenz der EU in den rasch wachsenden Wirtschaften der Welt untermauern, was in unserem überwiegendem Interesse liegt...
Diese unmittelbar wirtschaftliche Rechtfertigung wird angesichts der jüngsten Entwicklungen von strategischen Überlegungen flankiert, die eine Stärkung unserer Präsenz in bestimmten Märkten betreffen und der potenziellen Bedrohung anderer privilegierter Beziehungen zu Ländern Rechnung tragen, die für die EU wirtschaftlich von Bedeutung sind....Die Tarifsätze mancher unserer Partnerländer, vor allem solcher mit jungen Industrien und der Entwicklungsländer, bewegen sich auf hohem Niveau. Tarife von durchschnittlich 30 bis 40 Prozent sind nicht ungewöhnlich...
Deshalb liegt es voll in unserem Interesse, solche Länder von einem Beitritt zu EPA mit der Union zu überzeugen, was uns in die Lage versetzt, auf Abschaffung von Tarifen und Deregulierung zu drängen.“

Diese Benennung europäischer Wirtschaftsinteressen beim Abschluss von Freihandelsabkommen mit Entwicklungsländern steht nicht isoliert. In einem Kommissionspapier vom Februar 1996 „Towards a Free Trade Area Between the European Union and South Africa: An Assesment” heißt es:

“… Die Europäische Union hat viel von einem FTA mit Südafrika zu gewinnen. Eine weitere Öffnung des südafrikanischen Marktes im Falle eines solchen Abkommens wird den europäischen Exporteuren Wettbewerbsvorteile gegenüber denen aus den USA, Japan und anderen bieten. Der Preis, den die EU für eine solche verbesserte Position in Form von Zollverlusten zu zahlen hat, ist relativ niedrig verglichen mit dem hohen Grad bereits bestehender Zollfreiheit für südafrikanische Importe und dem verbleibenden relativ moderaten Zollsatz auf EU-Seite.“

Nachdem diese politischen Parameter vom EU-Ministerrat abgesegnet waren, begann die Rhetorik um die Freihandelsabkommen der EU sich zu ändern, und eine ganz andere Rechtfertigung drängte sich in den Vordergrund. Von Vorteilen der EU aus diesen Freihandelsabkommen war fürderhin in den Diskussionen um die EPA nicht mehr die Rede. Stattdessen wurden unentwegt die Vorteile und Gewinne für die AKP-Länder herausgestrichen.

Die meisten dieser beschworenen Vorteile dürften angesichts der Weiterentwicklung der EU-Politik Illusion bleiben. Das kümmert die Kommission natürlich wenig, da ihre unterschwelligen Motive nichts mit der strukturellen Transformation der Volkswirtschaften im Südlichen Afrika zu tun haben, welche die Regierungen dort von fortschrittlichen Handelsbeziehungen mit der EU erwarten. Für die Kommission verkomplizieren Vorschläge aus dem Südlichen Afrika wie die oben erwähnten nur ihren Spielablauf, ob es nun das schwierige Problem betrifft, die „Gemeinsame Agrarpolitik zu verkaufen“ – intern wie international –, oder einen WTO-Vertrag durchzusetzen, der der EU erlaubt, auf dem eingeschlagenen Weg der Agrarreform und Markterweiterung fortzufahren, oder Wettbewerbsvorteile für europäische Produzenten gegenüber den internationalen Konkurrenten überall auf der Erde herauszuschlagen.

Es wäre kindlicher Optimismus, von der Handelspolitik der EU gegenüber dem Südlichen Afrika und der AKP-Gruppe Rechtschaffenheit und Redlichkeit zu erwarten.


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