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Nr.6-2005 |
Reinhart Kößler |
„Wer von einem deutschen Genozid, begangen durch v. Trotha und die deutsche Schutztruppe, spricht, nimmt eine kollektive Verurteilung vor, die Widerspruch vor allem von Seiten der Namibia-Deutschen hervorrufen muß.“ Dieser Satz firmiert im Rahmen eines Plädoyers „Für eine differenziertere Wahrnehmung durch eine breitere Quellenbasis“ auf S. 40 der neuen Publikation des Kölner Historikers Andreas Eckl zum Herero-Krieg. Andreas E. Eckl: “S’ ist ein übles Land hier”.
Zur Historiographie eines umstrittenen Kolonialkrieges. Tagebuchaufzeichnungen
aus dem Herero-Krieg in Deutsch-Südwestafrika 1904 von Georg Hillebrecht
und Franz Ritter von Epp. Köln: Köppe 2005, 302 S. ISBN 3-89645-361-0 Setzt man hier für Trotha und die Schutztruppe die Nazis, für die Namibia-Deutschen „Deutsche“ ein, so hat man genau ein Grundmuster dessen, was Norbert Frei als „Vergangenheitspolitik“ gekennzeichnet hat, mit der über Jahrzehnte versucht wurde und wird, den Holocaust zu verdrängen und zu entthematisieren: Die – quellenmäßig haltlose – Behauptung, Deutschen (oder deutschsprachigen Namibiern) werde eine „Kollektivschuld“ zugeschrieben, wird benutzt, um das Geschehen insgesamt zu leugnen oder doch im Sinne einer Schlussstrichpolitik aus dem öffentlichen Raum zu verbannen und jegliche Verantwortung, die mit Schuld keineswegs gleichzusetzen ist, abzustreiten (vgl. Frei 2005). Wie gleichfalls hinlänglich öffentlich besprochen, ist eine solche öffentliche Amnesie das Gegenteil dessen, was Bearbeitung der Vergangenheit sein sollte (vgl. Smith & Margalit 1997). Dass derlei eine gerade unter deutschsprachigen Namibiern nicht unübliche Argumentationsstrategie ist, zeigen schon die immer wieder aufflammenden Leserbriefkampagnen. Sie belegen zugleich, dass auch fachhistorische Interventionen nicht davor gefeit sind, von den Unbelehrbaren begierig aufgegriffen zu werden. Lehrstückartig ist dies an dem Versuch von Brigitte Lau zu beobachten, „Gewissheiten“ über das Geschehen 1904 zu erschüttern und Afrikaner nicht allein als Opfer zu sehen, sondern als Akteure ernst zu nehmen (vgl. Lau 1995; hierzu Hillebrecht 2004). Laus Bemühen um ein realistisches Bild der Kriegführung und ihrer Folgen geht an der zentralen Frage der Absicht zur Vernichtung vorbei, jedoch allein ihr Versuch, eher kritische Fragen zu stellen als Antworten zu liefern, wird von interessierter Seite als Beweis gegen die These vom Völkermord genutzt. Vergangenheit „entseuchen“ Dass dies problematisch sein kann, wurde bereits deutlich, als Eckl auf der schon durch ihren Titel fragwürdigen „Gedenkkonferenz“ im August 2004 in Windhoek, mit der die namibische Vergangenheit „entseucht“ werden sollte (vgl. Marx 2005), prominent im keynote panel platziert, gegen die „Tendenziösität der akademischen Geschichtsschreibung“ (hier 17), vor allem in Gestalt von Jan-Bart Gewald (1999, 2003 u.a.) und Jürgen Zimmerer (2001, 2003 u.a.), auftrat und einmal mehr den Tatbestand des von der deutschen Schutztruppe während der Kriege 1904-1908 begangenen Völkermordes infrage stellte. Eckl wirft Gewald und Zimmerer nicht nur „unkritischen Umgang mit Quellentexten“ (17) vor, sondern auch die Verweigerung der Auseinandersetzung mit den „Siedlerhistorikern“ – neben dem Rechtsradikalen Claus Nordbruch sind damit vor allem die Leserbriefschreiber aus der Allgemeinen Zeitung Windhoek gemeint – und endlich die Vernachlässigung wichtiger Quellenarten, zumal der Selbstzeugnisse von Angehörigen der Schutztruppe, die am Kolonialkrieg beteiligt waren. Den Anspruch, neue Perspektiven zum Kolonialkrieg in Namibia beizutragen, möchte Eckl nun mit der Edition zweier solcher Quellen untermauern. Wer freilich dieses Buch in der Erwartung aufschlägt, nun komme „Butter bei die Fische“, wird enttäuscht. Eckl begründet die Auswahl der Tagebücher damit, es handele sich um „Echtzeittagebücher“, welche die Entscheidungsschlacht im Herero-Deutschen Krieg von Ohamakari am 11. August 1904 überspannen und so Hinweise auf die Bewertung der „Rolle und Funktion der Schutztruppe“ vor allem in der Zeit danach geben könnten (59). Er sagt aber nicht, worin diese Hinweise bestehen könnten sondern, beschränkt sich auf biographische Angaben zu dem Militär-Oberarzt Georg Hillebrecht und dem weit prominenteren damaligen Hauptmann Franz Ritter von Epp, später u.a. Leiter des kolonialpolitischen Amtes der NSDAP, und den Hinweis, es handle sich einmal um „das breite Spektrum persönlicher, individueller Perzeptionen des Kolonialkrieges,“ dann wieder um „Wesentliches aus der militärischen Sicht eines Soldaten“ (60). Was tragen die beiden Tagebücher nun zum Problem des Völkermordes bei? Die Tagebücher von Hillebrecht und von Epp Schließlich erlebt Hillebrecht, bereits schwer von Typhus befallen, noch das Gefecht mit Witbooi bei Kub am 22.10.1904, das er in einem langen, offenkundig erst Wochen später zu Papier gebrachten Eintrag als „ein [sic] Art Transvaalkrieg im Kleinen“ charakterisiert (155). Später hält er den Bericht eines Kameraden über den Zermürbungseffekt von „50 Stunden Kleingefecht“ fest (198). Die Eintragungen vom Genesungsaufenthalt in Windhoek belegen zumindest die routinemäßige Benutzung der Nilpferdpeitsche zur Disziplinierung seines „Kaffernboy(s)“ (175, vgl. 200). Auf dem Weg nach Swakopmund zur Einschiffung nimmt er noch einmal an der Verfolgung von Herero – „Sträflinge, Bahnarbeiter“ – teil, die wohl „dem englischen Gebiet in Walfischbai zustreben“ (212). In einem der in das Tagebuch eingeschalteten Briefe geht Hillebrecht auf Kritik an dem von ihm offenkundig bewunderten Trotha (vgl. 194) ein. Ein möglicher „Vorwurf“ könne sein, „dass er nach Waterberg sofort jene böse und langwierige Verfolgung begonnen hat. [...] Wir hätten dann weniger gehungert und gedürstet, vor allem weniger Menschen an Typhus verloren.“ Es geht um das nach Hillebrechts Ansicht von „Zeitungen“ und „Steuerzahlern“ ausgehende „Hetzen“. „Jedenfalls hat v. Trotha [...] die Hereros ihres Reichtums beraubt. Menschen und Vieh sind durch Seuchen im Sandfeld verreckt, der Rest lebt als gebrochener Stamm in der Kalahari“ (182). Ritter von Epps notiert in seinem knapperen Tagebuch Anfang März 1904 die verbreitete Kritik an „Leutweins System der milden Hand“ (220) und beschreibt logistische Probleme, die er einmal mit der besseren Situation beim Chinafeldzug vergleicht (222). Die schlechte Ausrüstung, später auch mangelnde Landeskenntnisse und vor allem Karten macht er für einzelne, schwerwiegende Rückschläge verantwortlich, betont aber an gleicher Stelle: „Man stelle sich die Her. nicht als unbekleidete Schwarze vor, die auf der Stufe der Völker des tropischen Afrika stehen. Viele können in ihrer Sprache, mehrere auch in deutscher lesen u. schreiben.“ Derartige Kenntnisse nutzten sie u.a. zur „Täuschung“, etwa durch Verwendung deutscher Abzeichen (238f). Hier wird ein anderes Bild von Afrikanern sichtbar als die verbreitete Naturalisierung. Verschiedentlich notiert Epp im April und Mai Gerüchte über die Absicht der Herero, „nach Betschuanaland (zu) trecken“ oder, die Konzentration am Waterberg deute auf die Absicht, „in’s [sic] Owamboland“ zu gehen (247; vgl. 239, 252). Die „vorläufige Aufgabe“ sei daher, durch Besetzung des Omurambo Omatako im Nordwesten des Waterbergs diesen Weg abzuschneiden, „da ein Abzug nach O[sten] wegen des dort fehlenden Wassers kaum mehr möglich“ (248) sei. Unter dem 20. Juli heißt es dann, der Waterberg sei „fast mysteriös geworden, seit 4 2/3 Monat. wird davon gesprochen u. dem Entscheidungskampf der dort fällt [sic].“ Epp unterstreicht also die langfristige Orientierung auf den Waterberg und die Fixierung auf die Entscheidungsschlacht (vgl. dazu Hull 2002). Zwei Tage später hält Epp fest, „Salatiel, Sohn des Kambasembi †“, habe „Verhandlungen“ angeboten, „das H.Qu. hat solche inzwischen aber verboten“ (266). Am 17. August heißt es: “6 Tage außerordentlicher Anstrengung liegen hinter uns, allg. Erschöpfung bei Mensch u. Tier u. Ärger, daß der Schlag nicht geglückt ist u. der Krieg sich vielleicht noch Monate ... hinziehen wird.“ (269) Darauf folgt eine knappe Zusammenfassung der Operationen. Die Bemerkung, dass „die Siegesberichte anders lauten (werden)“ (273), deutet Kritik am taktischen Vorgehen an und verweist auf die mediale Kommunikation der Ereignisse. Am 23. August erwähnt Epp diverse Abteilungen „östl. Sandveld absperrend“, „den Eiseb absperrend“ bzw. mit der Aufgabe, „Omuramba sperren“ (274), am 2. September die „Säuberung d. Wasserstellen“ von „Vieh-Aas“ (276) und berichtet elf Tage später von einem „anscheinend zwecklosen Gewaltmarsch“ (280), wieder zehn Tage danach von der Hoffnung, „nochmals eine Entscheidung herbeiführen zu können“ (281); am 28. und 29. September sind die Herero „ausgebüxt!“ oder „ausgerissen ... Wohin? Wasserstellen sind nicht mehr vorhanden. […] Die Jagd war wieder vergeblich.“ (283f) Am 3. Oktober, dem Datum der Proklamation Trothas an die Herero, des so genannten Schießbefehls, notiert Epp: „Theatralische Erhängung v. 2 gefangenen Herero. Vertheilung eines ungedruckten Ukas an 30 gefangene alte Männer, Weiber u. Kinder, dass für die Herero kein Platz mehr in deutschen Landen, Entsendung der 30 in alle Winde – Im Übrig. vergl. Zeitungen.” (284). Schließlich sammelt Epp während eines Genesungsurlaubs noch Berichte von anderen Offizieren über die Schlacht am Waterberg. Sein Hauptaugenmerk richtet sich auch hier auf logistische Probleme und den hohen Anteil an „Rekruten“ (291). Eckl: Völkermordthese „nicht von Nutzen“ Dieser Befund ist Eckls Einleitung gegenüberzustellen, die auf 53 Seiten die „Historiographie eines umstrittenen Kolonialkrieges“ behandeln will, freilich alles andere als vollständig. Eckl nimmt vor allem Gewald und Zimmerer aufs Korn und wirft ihnen im Wesentlichen Abhängigkeit von teilweise lückenhafter Quellenaufnahme in dem bahnbrechenden Werk von Horst Drechsler (1966) vor. Einerseits unterwirft er Drechsler und Gewald einer „Zitatkontrolle“ (Marx 2005: 158) und zweifelt anhand von Auslassungen in wiedergegebenen Quellenzitaten einzelne, teils besonders exzessive Grausamkeiten an – ohne deren Bedeutung für das Gesamtgeschehen auch nur ansatzweise ins Auge zu fassen. Zum andern glaubt Eckl aus einleitenden Bezugnahmen Drechslers auf Kategorien der marxistisch-leninistischen Periodisierung des Kapitalismus schließen zu dürfen, dessen Werk sei „ganz der marxistischen Geschichtsphilosophie verpflichtet“ (22) – wer sich je mit der Problematik befasst hat, weiß, dass Einleitungen in der DDR ebenso wie in der Sowjetunion häufig der Ort waren, wo Klassikerzitate platziert wurden, um gerade auch heterodoxe Inhalte abzusichern. Ebenso wenig Anlass zur Kontextualisierung sieht Eckl für die bekannte und leicht einsehbare Tatsache, dass der DDR-Historiker Drechsler damals „keine Forschung in Namibia unternommen“ hat (22). Was all dies für Konsequenzen für die hauptsächlich aufgrund von Akten des Reichskolonialamtes von Drechsler dargestellten Sachverhalte haben soll, lässt Eckl offen. Dafür erwähnt er das fast gleichzeitig erschienene, allgemein gemeinsam mit Drechsler benutzte und zitierte Buch von Helmut Bley (1968/1996) überhaupt nicht. Schließlich kommt Bley zu exakt denselben Schlussfolgerungen wie Drechsler und kennzeichnet die koloniale Kriegführung als „Vernichtungspolitik“ (Bley 1996: 151). Eckl schenkt sich auch die Befassung mit neueren Forschungen, in denen die deutsche Kriegführung in Namibia in einen größeren Zusammenhang gestellt und etwa aus der preußischen Militärdoktrin den Vernichtungswillen der militärischen Führung erklärt (vgl. Hull 2003; 2004) oder der Zusammenhang mit dem Straffeldzug in Nordchina verdeutlicht (vgl. Kuß 2004) wird, an dem Eckls Gewährsmänner beide teilgenommen haben. Stattdessen weist Eckl die Kennzeichnung des Geschehens nach dem 11. August 1904 als Völkermord ohne weitere Begründung als „nicht von Nutzen in Hinblick auf die Historiographie Namibias“ zurück (16). Wenigstens die Herero, die 2004 Hunderte von T-Shirts trugen, die das Wort „Genocide“ hervorstrichen, dürften da anderer Meinung sein. Wenn Eckl Zimmerers Aussage, „Tausende“ seien in der Omaheke umgekommen, als bloße „Mutmaßung“ (36) bezeichnet, dann „trivialisiert“ er auch das, was etwa für (Lau 1995: 45) trotz aller Hinterfragung von Zahlen dennoch grausiger Sachverhalt blieb. Die in dieser Hinsicht eindeutige und sehr detaillierte Darstellung im offiziösen Generalstabswerk – geradezu eine Selbstanklage – tut er als zeitbedingte Propaganda ab, die von den Fehlleistungen im Kolonialkrieg habe ablenken wollen (18). Welche Rolle dabei die ausdrückliche Betonung spielte, die „wasserlose Omaheke“ habe „die Vernichtung des Herero-Volkes“ vollendet (KGA 1906: 207), bleibt Eckls Geheimnis. Die Auseinandersetzung über das Vorgehen Trothas in Berlin reduziert Eckl darauf, dass der neue Gouverneur Lindequist die Ablösung Trothas zur Bedingung für die Annahme des Amtes gemacht hat und daher dessen „Politik ... von ... prominenter Seite Ablehnung erfahren“ habe (42). Woran sich diese Ablehnung festgemacht haben mag, wird dann ebenso wenig thematisiert wie die ausdrückliche Billigung der Vernichtungsabsicht Trothas durch Generalstabschef von Schlieffen, die Drechsler dokumentiert hat. Es handelt sich dabei nicht um einen Gelegenheitstext, sondern um einen Bericht an den Reichskanzler von Bülow, in dem Schlieffen rät, die „Vernichtung“ des Gegners im „Rassenkampf“ lediglich aus pragmatischen Gründen aufzugeben, da Trotha „nur nicht die Macht“ habe, „sie durchzuführen“ (1984: 166). Frage nach der Intention Der mögliche Ertrag solcher Quellen lässt sich an einem prominenten Kontrastbeispiel ablesen: der Darstellung des Prozesses, wie aus „ganz normalen Männern“ während ihres Einsatzes in Polizeibataillon 101 bei der Vernichtung der polnischen Juden in den 1940er Jahren „Mörder“ wurden (Browning 1993: 208f). Brownings sorgfältige Rekonstruktion von Einzelschicksalen klärt genau diesen, in der Tat auf der Ebene der Einzelperson anzusiedelnden, Sachverhalt, verweist für die Mordmaschinerie des Dritten Reiches, zu deren Bestandteil das Polizeibataillon wurde, aber selbstverständlich auf die entsprechenden Befehle höchster Staats-, SS- und Polizei-Stellen (vgl. ebd.: 79ff, 86, 183). Gerade dies, dass der Massenmord Bestandteil der „offiziellen Regierungspolitik“ war, hebt das individuelle Verhalten für Browning von anderen Fällen der „Schlachtfeldraserei“ (ebd.: 209) ab. Genau hier wird Eckls grundlegender methodologischer Fehler deutlich. Er führt Quellentexte ins Feld für Sachverhalte, zu denen diese Quellen nichts beitragen können, weil sie von persönlichen Erlebnissen und nicht von strategischen Entscheidungen berichten. Einem Historiker sollte die Notwendigkeit, Quellenarten zu differenzieren, ebenso geläufig sein wie die Notwendigkeit, die Bedeutung seiner Quellen klar darzulegen. Eckl bleibt nicht nur dies, sondern auch den obligatorischen editorischen Bericht schuldig, sieht man von dem Hinweis ab, Hillebrecht habe für einige Passagen „eine unbekannte Kurzschrift verwendet“, die nicht transkribiert wurde (62), sowie von der erstaunlichen, lapidaren Mitteilung, Epps Tagebuch werde nach einer „Abschrift durch unbekannte Hand“ wiedergegeben, sei aber „gegenüber dem Original unverändert“ (64) – woher weiß er das? All dies disqualifiziert die Publikation als wissenschaftliche Leistung, zumal die Quellenedition nicht annotiert und an vielen Stellen offenkundig fehlerhaft ist – Eckl weiß z.B. offensichtlich weder, dass es sich bei der Litewka um einen Uniformrock handelt („Tuchlitwka“, S. 196), noch ist ihm der Auob, dessen Tal 1904 einer der Hauptschauplätze des Nama-Deutschen Krieges war, bekannt („Anob“, S. 198). Doch fragt sich, ob es ihm darum überhaupt geht. Das an den Anfang gestellte Zitat nährt den Verdacht, dass hier vielmehr eine ganz spezifische „historische Wahrheit“ propagiert werden soll. Dieses Buch wird jedenfalls Wasser auf die Mühlen derer leiten, die schon seit Jahrzehnten solche Argumente ventilieren und dankbar „wissenschaftliche“ Argumente ins Feld führen, auch wenn diese – wie hier – im Grunde gar nicht existieren. Dass so etwas hier über das Vehikel einer anspruchsvollen wissenschaftlichen Reihe möglich ist, provoziert auch Rückfragen an deren Herausgeber. Zitierte Literatur:
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Die Fachzeitschrift afrika süd,
gegr. 1972 als informationsdienst südliches afrika, erscheint
alle zwei Monate im Umfang von 40 Seiten.
Bezugsbedingungen Ein Abonnement umfasst mindestens ein Jahr (6 Ausgaben). Nach Ablauf eines Jahres kann es jederzeit mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden. Herausgeber |
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