Nr.6-2006

Ohne Reue

© issa

Das Erbe einer verbrecherischen Politik und der Skandal der Straflosigkeit

Zum Tod von P.W. Botha

Reinhart Kößler

Über Tote soll man nur Gutes sagen, lautet ein alter Spruch. Aber Ausnahmen bestätigen die Regel. P.W. Botha hat in seinem politischen Leben übergenug Gründe aufgehäuft, eine solche Ausnahme zu machen. Mehr als ein Jahrzehnt nach dem Beginn der Mehrheitsherrschaft in Südafrika und nahezu 17 Jahre nach seiner Entmachtung ist der ehemalige Präsident am 31. Oktober 2006 gestorben. Er war Architekt und Exekutor einer Politik, die ohne Rücksicht auf Verluste und das Leid anderer die langfristige Verteidigung des Apartheidsregimes verfolgte. Die Folgen von Bothas Wirken, der von 1978 erst Ministerpräsident und nach einer „Reform„ der Apartheid bis 1989 Staatspräsident war, werden in der Form gesellschaftlicher Zerklüftungen und Zerstörungen im gesamten Südlichen Afrika noch für lange Zeit spürbar bleiben. Gleiches gilt für seine am Ende erfolgreiche Weigerung, sich der Verantwortung für die Verbrechen zu stellen, die er während seiner Amtszeit begangen hatte.

Botha – während es Zweiten Weltkrieges Mitglied der pro-nazistischen Ossewabrandwag – war 1978 vom Verteidigungsminister zum Ministerpräsidenten aufgerückt, als der Skandal um die Machenschaften des Informationsministers Mulder (Muldergate) die Position seines Vorgängers John W. Vorster unhaltbar hatte werden lassen. Es ging aber um weit mehr als nur um einen personellen Wechsel. Die Amtsübernahme des „Krokodils“ signalisierte den steigenden Einfluss des militärischen Establishment in einer Situation, als sich die Krise des Regimes erkennbar zuzuspitzen begann: Der Sieg der Befreiungsbewegungen und der Machtantritt von MPLA und Frelimo in Angola und Mosambik 1975 hatte im darauf folgenden Jahr ein gewaltiges Echo in den Ghettoaufständen in Südafrika selbst gefunden und zugleich die Lage für das Siedlerregime von Ian Smith in Simbabwe ebenso wie für die illegale südafrikanische Kolonialherrschaft in Namibia deutlich verschlechtert.

In Namibia leiteten 1978 Verhandlungen auf UN-Ebene und die Verabschiedung des Friedensplans (UN-Sicherheitsratsresolution 435) sowie die einseitig durchgeführten, von Swapo nicht anerkannten Wahlen einen mehr als ein Jahrzehnt währenden Prozess ein, an dessen Ende schließlich die ersten legitimen Wahlen und die Unabhängigkeit des Landes standen; für Simbabwe wurde 1979 das Lancaster House-Abkommen ausgehandelt und damit das Ende des Siedlerregimes besiegelt. Zugleich zeigte sich Ende der 1970er Jahre deutlich, dass in Südafrika selbst der Ausschluss der schwarzen Mehrheit in alter Form nicht mehr durchzuhalten war. Das Regime sah sich gezwungen, schwarze Gewerkschaften ebenso zuzulassen wie ein wie immer auch eingeschränktes Wohnrecht für bestimmte Schwarze in den Städten. Wie sich zeigte, konnten diese halbherzigen Zugeständnisse ihre zentrale Zielsetzung nicht erreichen – die Schaffung einer dünnen Schicht privilegierter schwarzer Arbeiter. Vielmehr wurde die nun entstehende schwarze Gewerkschaftsbewegung zu einem mitentscheidenden Faktor in den gesellschaftlichen Bewegungen, die während der folgenden zehn Jahre das Apartheidsregime in seine finale Krise stürzten.

„Totale Srategie“ gegen Frontstaaten

Dem stemmte sich die Apartheidsregierung mit P.W.Botha an der Spitze mit aller Macht entgegen. Botha erklärte, er sehe sich einem „totalen Sturmlauf“ (total onslaught) des „Kommunismus“ gegenüber, dem er eine „totale Strategie“ entgegensetzen müsse. In der weltpolitischen Atmosphäre der frühen 1980er Jahre mit der Konsolidierung der Position Margaret Thatchers in Großbritannien und dem Machtantritt Ronald Reagans in USA konnte er auf Resonanz rechnen.

„Totale Strategie“ bedeutete zunächst die rücksichtslose Destabilisierung der unter der Führung von Mehrheitsregierungen stehenden Nachbarstaaten im Norden. Deren Bewohnerinnen und Bewohner mussten oft sehr konkret erfahren, was es hieß, in einem der „Frontstaaten“ zu leben, die an den unmittelbaren Machtbereich des Apartheidsregimes grenzten.

In Angola und Mosambik unterstützten die südafrikanische Regierung und ihre Geheimdienste über Jahre hinweg die bewaffneten Bewegungen Unita und Renamo, die die Regierungstruppen in blutige und zerstörerische Kriege verstrickten. Ähnliche Versuche in Simbabwe („Super-Zapu“) waren Anlass für die brutale Repressionskampagne der Regierung Mugabe in Matabeleland 1982-1985.

Länder wie Sambia oder Botswana bekamen die Macht zu spüren, die Südafrika durch die Kontrolle der wichtigsten regionalen Verkehrswege ausüben konnte und die es immer wieder nutzte, um für das Funktionieren der Wirtschaft und selbst für das Überleben wesentliche Lieferungen zu blockieren. Hinzu kamen Luftangriffe und Kommandoaktionen gegen wirkliche oder vermeintliche Kommandozentren und Nachschubbasen von ANC und Swapo. In Mosambik wurde so ein über anderthalb Jahrzehnte währender Bürgerkrieg inszeniert, der auch nicht endete, als die Frelimo-Regierung 1984 im Vertrag von Nkomati Südafrika weitgehende Zugeständnisse machte, um Transitrouten von ANC-Kämpfern zu versperren.

Währenddessen kam es in Angola unter Beteiligung eines kubanischen Expeditionskorps einerseits sowie südafrikanischer Truppen andererseits zu einem regulären Krieg, der in den 1990er Jahren in die fortgesetzte militärische Konfrontation zwischen MPLA-Regierung und Unita mündete. Im Norden Namibias führte die südafrikanische Armee gemeinsam mit ihren lokal rekrutierten Verbündeten einen menschenverachtenden Krieg gegen das Vordringen der Befreiungsarmee PLAN. Im Rest des Landes wurden diejenigen, die für eine echte Unabhängigkeit, die Rechte der Mehrheit und demokratische Wahlen eintraten, verfolgt und unterlagen einer Politik ethnischer Abspaltung und Konfrontation.

In Südafrika selbst scheiterten die Versuche der Regierung Botha, den Widerstand durch partielle Zugeständnisse zu schwächen und zu spalten; die Massenmobilisierungen vor allem in den townships nahmen zu und wurden zusehends zu Zielen militärischer Repressionskampagnen. Neben dem Krieg nach außen führte das Regime zunehmend einen Krieg nach innen. Ende der 1980er Jahre war die so geschaffene Lage für das Regime unhaltbar geworden. Die Schlacht von Cuito Cuanavale in Südost-Angola zeigte Mitte 1988 schlaglichtartig, dass die südafrikanische Armee den Kampf an vielen und ausgedehnten Fronten im Innern ebenso wie weit außerhalb der Grenzen des eigenen formellen Machtbereichs nicht mehr durchhalten konnte; die endlich durchgesetzten internationalen Wirtschaftssanktionen gegen das Apartheidsregime begannen zu greifen, und auch verschärfte Repressionsmaßnahmen konnten die townships nicht zur Ruhe bringen.

Im größten der in eine Schein-Unabhängigkeit entlassenen homelands, der Transkei, brachte ein Militärputsch unter Führung Bantu Holomisas eine Führungsequipe an die Macht, die damals offen mit dem ANC sympathisierte.

Mehr als verlorene Jahre

So gesehen war die Bilanz eines runden Jahrzehnts der Präsidentschaft von P.W. Botha vernichtend. Seinem Nachfolger de Klerk blieb wenig anderes, als mit der schwarzen Opposition einen historischen Kompromiss auszuhandeln, der den Weg in die Mehrheitsherrschaft ebnete. Das geschah freilich nicht ohne eine nie dagewesene Intensivierung der Gewalt, in der zu Beginn der 1990er Jahre zunehmend Schwarze gegen Schwarze vorgingen – wie man heute weiß, unter aktiver Beteiligung der von den Geheimdiensten gesteuerten und alimentierten „Third Force“.

Wenn man demnach vom Scheitern der von P.W. Botha verfolgten und repräsentierten Politik sprechen kann, so war diese Politik dennoch alles andere als folgenlos. Die 1980er Jahre waren aufgrund dieser Politik, die die Mehrheitsherrschaft in Südafrika und die Unabhängigkeit Namibias ohne Rücksicht auf die gewaltigen menschlichen und materiellen Opfer aufzuhalten bestrebt war, für das gesamte Südliche Afrika weit schlimmer als „nur“ ein verlorenes Jahrzehnt. Die Zerstörungen, die diese Politik bewirkt hat, wirken bis heute fort, sind sichtbar und mit Händen zu greifen – in Landminen, die nach wie vor das Leben und die Gesundheit vieler Menschen gefährden, in gesellschaftlichen Verwerfungen und den Folgen schwerer und gewaltsamer Konfrontationen, in den noch immer nicht überwundenen Konsequenzen aus den großangelegten und gewaltsam durchgeführten Umsiedlungsprogrammen, in den erschütterten und oft genug zerstörten Biographien von Menschen, die häufig als Kinder bereits mit kaum vorstellbarer Brutalität konfrontiert waren, sie oft genug aber auch selbst ausgeübt haben, mit ihren Traumata und verlorenen Bildungschancen.

Wenn es vielen Menschen im Südlichen Afrika noch heute oft nicht möglich ist, über diese Erlebnisse zu sprechen, so unterstreicht dies die tiefen und nach wie vor nicht überwundenen psychischen Verletzungen, die neben Toten und Verstümmelten ganz wesentlich Kennzeichen und Folgen der von P.W. Botha zentral zu verantwortenden Politik war.

Keine Reue

Als zentrale Figur des Geschehens der 1980er Jahre hat P:W. Botha nicht den Anflug der Reue gezeigt. Er hat keinerlei Anstalten gemacht, sich zu entschuldigen oder auch nur sein Bedauern zu äußern. Er hat sich geweigert, vor der Wahrheits- und Versöhnungskommission zu erscheinen, konnte sich aber auch der strafrechtlichen Verantwortung entziehen. So ist Botha am Ende friedlich in seinem Haus in Wilderness gestorben.

Kurz vor seinem Tod lehnte er das ihm von Präsident Thabo Mbeki angebotene Staatsbegräbnis ab; dennoch nahm Mbeki an der prunkvollen Beerdigungsfeier teil, und auch Nelson Mandela äußerte sich versöhnlich über den alten Vorkämpfer der Apartheid, in dessen letzte Monate im Präsidentenamt erste, von Mandela noch aus dem Gefängnis heraus geführte Sondierungsverhandlungen gefallen waren.

Dieses Verhalten der führenden Repräsentanten des neuen Südafrika lässt kaum einen anderen Schlüsse zu, als dass hier Kontinuität betont werden soll – staatliche Kontinuität, die sich aus dem mit dem historischen Kompromiss des 1994 vollzogenen Übergangs von der Apartheitsrepublik zum demokratischen Südafrika ergibt. Diese Kontinuität erscheint dann weniger als Makel oder historische Belastung, sondern als Teil des positiv besetzten, staatlich inszenierten Erbes. Diesem höchst problematischen Erbe wird damit ein Übergewicht gegenüber der Erinnerung an ein Herrschaftssystem eingeräumt, das einstmals von der UN-Generalversammlung als Verbrechen und vom Weltkirchenrat als Sünde gebrandmarkt wurde.

Der ungebeugte Staatsverbrecher P.W. Botha hat im demokratischen Südafrika nur deshalb kein Staatsbegräbnis bekommen, weil er selbst darauf verzichtet hat. Dahinter bleibt letztlich die Rede vom historischen Kompromiss geradezu zurück – auf symbolischer Ebene zumindest grenzt dies an Kooptation.

„No apolgy, no condolences“

In der von P.W. Bothas Herrschaft mindestens ebenso schwer betroffenen Region des Südlichen Afrika wollten sich viele hiermit nicht abfinden. So erinnerte Gwen Lister, Herausgeberin des Namibian und selbst mehrfach durch Bombenanschläge der südafrikanischen Dienste gefährdet, ihre Leserinnen und Leser nicht nur an Bothas verbrecherische Politik, sondern formulierte auch klar und deutlich die Minimalbedingungen für eine Versöhnung, die diese Bezeichnung verdienen würde: Ohne Entschuldigung kein Beileid – No apology, no condolences. Recht hat sie.

Wenig mehr als einen Monat nach Botha ist mit Chiles Ex-Diktator Augusto Pinochet ein anderer Staatsverbrecher gestorben, dessen Regime wesentlich dazu beitrug, die 1970er und 1980er zu einer Periode zu machen, in der außerhalb Nordamerikas und Westeuropas oft jedes Mittel recht schien, wenn es nur gegen den „Kommunismus“ ging. Pinochet hatte kurz vor seinem Tod noch ausdrücklich die Verantwortung für die unter seiner Herrschaft begangenen Verbrechen übernommen und so trotzig jene Straflosigkeit dokumentiert, auf die auch er Anspruch erhob. Anders aber als im Fall Botha hatte die heutige Regierung in Chile zumindest erste strafrechtliche Schritte gegen den Ex-Diktator eingeleitet. Ein Staatsbegräbnis wurde ausdrücklich ausgeschlossen, und nur militärische Einrichtungen flaggten halbmast – halbherzig, aber dennoch eine entschiedenere Position als der südafrikanische Versuch, Kontinuität zu dokumentieren und der Straflosigkeit gleichsam das Siegel des demokratischen Staates zu verleihen.

Dass Leute wie Botha oder Pinochet am Ende straflos ausgegangen sind, zeigt überdeutlich, dass es mit institutionellen Vorkehrungen wie dem 2002 errichteten Internationalen Strafgerichtshof allein nicht getan ist. Es ist nicht übertrieben: Diese Beispiele sollten den Bürgerinnen und Bürgern dieser Welt eine Mahnung sein, selbst aktiv gegen Straflosigkeit für Staatsverbrecher einzutreten.

Der Autor ist apl. Professor für Soziologie an der Universität Münster und arbeitet am Arnold Bergstraesser Institut, Freiburg i.B. Er ist Redaktionsmitglied der Peripherie und langjähriges Vorstandsmitglied der issa.


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